Zugehörigkeit / Eintritt

1. Der Wiedereintritt
An wen muss ich mich wenden, wenn ich in die evangelische Kirche wieder eintreten will?
Sie können sich direkt an mich als Pfarrerin wenden.
Pfrin. Eva Thelen, Pfarrgasse 12, 97340 Marktbreit; eva.thelen@elkb.de
Wir vereinbaren dann einen Termin.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den Wiedereintritt benötige Sie Ihren Personalausweis und, wenn möglich, auch die Taufurkunde und die Austrittbescheinigung mit.

Werde ich noch einmal getauft?
Nein, die Taufe ist einmalig. Man wird nur einmal getauft, wenn kein berechtigter Zweifel an der Gültigkeit der Taufe besteht.
Die Taufe wird von den großen christlichen Kirchen gegenseitig anerkannt. Wenn Sie vorher keiner christlichen Kirche angehört haben, dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen (s. Erst-Eintritt)

Ich möchte gerne zu einer anderen Kirchengemeinde gehören; nicht zu der, in der ich aktuell wohne. Was muss ich tun?
Es ist möglich, sich einer „Wunschkirchengemeinde“ anzuschließen. Sprechen Sie das direkt bei Ihrem Eintritt an.

Wie kann ich meinen Kircheneintritt feierlich begehen?
Die Wiederaufnahme kann in einer kleinen liturgischen Feier nur mit Pfarrerin und dem Eintretenden geschehen, wobei auf Wunsch natürlich auch andere dabei sein können.

Was kostet der Eintritt?
Der Eintritt selbst ist kostenlos, aber als Kirchenmitglied sind Sie – sofern Sie Einkommen haben – kirchensteuerpflichtig. Die Kirchensteuer beträgt 8% von Ihrem Lohn – bzw. Einkommenssteuer. Dazu kommt das jährliche Kirchgeld. Für evangelische Christen mit Einkommen beträgt es 1% der Lohnsteuer. Es gibt einen Freibetrag für Geringverdienende. Das Kirchgeld wird dabei ausschließlich für die Kirchengemeinde vor Ort verwendet.
Hier können Sie die Höhe Ihrer Kirchensteuer berechnen:
https://www.kirche-und-geld.de/kirchensteuerrechner.php

 

2. Der Erst-Eintritt
Wer bei seinem Eintrittswunsch noch nie einer der großen christlichen Kirchen angehört hat, tritt durch die Taufe ein.
An wen muss ich mich wenden?
Auch bei diesem Wunsche wenden Sie sich gerne direkt an Pfarrerin Eva Thelen
Pfrin. Eva Thelen, Pfarrgasse 12, 97340 Marktbreit; eva.thelen@elkb.de


Was ist zu tun?
In der Regel liegt vor der Taufe eine Taufunterweisung. In einem gemeinsamen Gespräch erklärt die Pfarrerin die Bedeutung des christlichen Glaubens, der Kirche und ihrer Gottesdienste sowie das Glaubensleben der Gemeinde. Auch Taufe und Abendmahl werden erklärt.
Können Sie dann der Taufe freien Herzens zustimmen, wird ein Tauftermin ausgemacht. Die Taufe geschieht innerhalb eines Gottesdienstes. Dies kann ein Sonntagsgottesdienst oder ein eigener Taufgottesdienst sein.

 

3. Der Kirchenaustritt
Ein Kirchenaustritt wird nicht bei der Kirche und nicht bei den PfarrerInnen vollzogen, sondern beim Einwohnermeldeamt.
Ich freu mich daher umso mehr, wenn Sie auch beim Kirchenaustritt das Gespräch mit mir  suchen. Ich will Sie nicht zum Bleiben überreden. Stattdessen würden ich gerne erfahren, was Sie zu diesem Schritt veranlasst hat.
Der Kirchenaustritt beim Einwohnermeldeamt ist gebührenpflichtig.