Kirchenvorstand Der Kirchenvorstand besteht aus fünf von der jeweiligen Kirchengemeinde gewählten Personen, einem berufenen Mitglied und der Gemeindepfarrerin, die den Vorstandsvorsitz innehat. Sie leitet die Sitzungen in enger Abstimmung mit den Vertrauensleuten. Weiterlesen über Kirchenvorstand