Der Evang. Kindergarten kann gemäß den staatlichen Verordnungen derzeit nur einen eingeschränkten Kreis von Kindern betreuen.
Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an den Träger (Pfr. Wagner) oder an die KiGa-Leitung (Frau Marion Frank).
Öffnungszeiten:
Mo, Mi und Fr. von 7.30 bis 14.30 Uhr
Di. und Do. von 7.30 bis 16.30 Uhr
Leiterin: Frau Marion Frank
Erzieherinnen: Frau Katja Klein
Frau Andrea Hermann
Kinderpflegerin: Frau Gerlinde Krauß
Vorstand:
1. Vorsitzender Pfarrer Matthias Wagner
2. Vorsitzende Bettina Frank
Kassier Friedrich Bauer
Matthias Bauer
Silke Brenner
Nicole Buchta
Marcel Will
Stefan Frank
Elternbeirat 2019/2020
1. Vorsitzende Melanie Will
Andrea Baumann
Simone Schober
Christine Brenner
Ticiana Grün
Stefanie Lauck
Kontakt:
Evangelischer Kindergarten Segnitz
Jahnstraße 5 97340 Segnitz
Tel.: 09332-3438 Email: Kiga-Segnitz@t-online.de
Folgenden Hinweis sind wir verpflichtet zu geben:
Der Träger des Evang.Kindergartens Segnitz erklärt sich nicht bereit zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen im Sinne von § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).“
1. Anmeldewoche
(1) Die Anmeldung von Kindern zum neuen Kindergartenjahr (beginnend mit 1.9 des jeweiligen Jahres) erfolgt in einer Anmeldewoche, die in der Regel in der ersten Märzwoche vom Kindergartenteam organisiert wird. Dazu wird in den "Markbreiter Nachrichten" sowie durch Aushang im Kindergarten mindestens 3 Wochen vorher eingeladen.
(2) Spätestens 3 Wochen nach der Anmeldung werden die Eltern benachrichtigt, ob ihr Kind wie gewünscht aufgenommen werden kann. Bei Überbelegung erhalten die Familien eine Auskunft über das nächstmögliche Aufnahmedatum.
2. Leitlinien bei der Vergabe der Kindergartenplätze
(1) Der Evang. Kindergarten Segnitz nimmt Kinder frühestens nach Vollendung des 30. Lebensmonates auf. Eine Aufnahme während des laufenden Kindergartenjahres soll ermöglicht werden.
(2) Kann der Kindergarten nicht alle Aufnahmewünsche erfüllen, werden Träger und Leitung die Entscheidung unter Berücksichtigung des Alterns der Kinder, sowie der familiären Bedürfnisse fallbezogen treffen. (Ein Rechtsanspruch im Kindergarten Segnitz kann insofern nicht garantiert werden.
3. Vormerkungen:
(1) Im Kindergarten werden jederzeit schriftliche Vormerkungen angenommen. Sie helfen dem Träger bei der langfristigen Planung, aber eine Vormerkung bedeutet keine Reservierung.
(2) Vorgemerkte Familien werden auf die Anmeldewoche schriftlich hingewiesen.
Unsere Konzeption
(Stand 2018; wird überarbeitet)
https://www.segnitz-main.de/fileadmin/segnitz-main.de/images/Kindergarten/KiGa_Konzeption_Jan18.pdf